CDU-Bundesparteitag fordert eine allgemeine Lohnuntergrenze

Der Parteitag der CDU Deutschlands hat mit überwältigender Mehrheit den Antrag zur Lohnuntergrenze verabschiedet.

Der Vorsitzende der CDA und Mitinitiator des Antrages Karl-Josef Laumann erklärte in seinem Redebeitrag die klaren Unterschiede zum gesetzlichen Mindestlohn. In den Branchen, in denen es bereits nicht bundesweit bindende Tarifverträge gebe, sollten diese für allgemein verbindlich erklärt werden, damit sie für die Arbeitnehmer auch einklagbar seien oder in das Entsendegesetz übernommen werden. „Wo es keine gibt, kann man auch nichts allgemein verbindlich erklären" so Laumann weiter. Dort müsse man dann die Lohnfindung bei den Tarifvertragsparteien verorten, darauf hätten alle Gliederung von Anfang an Wert gelegt. „Wir wollen in den Bundestagswahlkämpfen nicht mit den Kommunisten darüber streiten, wie hoch die Löhne sein sollen. Die Kommunisten verstehen von Löhnen und von Wirtschaft nichts."

Karl-Josef Laumann, CDA Bundesvorsitzender


Der CDU-Bundesparteitag in Leipzig hat mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die CDU sich für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze einsetzt. Der vom Parteitag angenommene Vorschlag geht auf den Antrag der CDU Sozialausschüsse „Weil Arbeit WERTvoll ist…“ zurück. 
Karl-Josef Laumann erklärte: „Die CDU setzt ein Zeichen: Wir kämpfen entschlossen gegen Dumpinglöhne. Die CDA hat in diesem Kompromiss ihre beiden wichtigsten Ziele erreicht. Es soll eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden, die die Regel sein wird. Diese Auffanglinie wird von einer Kommission der Tarifpartner in ihrer Höhe festgelegt. Die Kommission hat dabei – wie von uns gefordert – eine klare Orientierungsmarke. Die Branchenmindestlöhne, auf die im Beschluss Bezug genommen wird, liegen mehrheitlich zwischen 7 und 9 Euro – und damit mindestens auf dem Niveau der von uns als Orientierung favorisierten Zeitarbeit. Die Lohnuntergrenze wird ein einheitlicher Betrag sein, von dem in Ausnahmen abgewichen werden kann, wenn die Tarifpartner in der Kommission sich einig sind.“

In ihrem Beschluss bekennt sich die CDU außerdem zum Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit und appelliert an die Unternehmen, die Möglichkeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich zu nutzen.


Der Wortlaut des Beschlusses des CDU-Bundesparteitags in Leipzig 2011 zur Lohnuntergrenze:

„Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“